Vertrauensliste
Deutschland (Trusted List Germany):
Bei
der vorliegenden Liste handelt es sich um die Vertrauensliste mit Angaben zu
den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, die von der Bundesrepublik
Deutschland beaufsichtigt werden, sowie mit Angaben zu den von ihnen
angebotenen qualifizierten Vertrauensdiensten gemäß der Verordnung (EU) Nr.
910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die
elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische
Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung Die
grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen wurde durch die
Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 erleichtert, mit
der die Mitgliedstaaten erstmals zur Aufstellung, Führung und
Veröffentlichung von Vertrauenslisten mit Angaben zu
Zertifizierungsdiensteanbietern verpflichtet wurden, die gemäß der Richtlinie
1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999
über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen
öffentlich qualifizierte Zertifikate ausstellen und von den Mitgliedstaaten
beaufsichtigt/akkreditiert werden.
Die
vertrauenswürdige Liste können Sie hier als
maschinenverarbeitbare Version (XML-Dokument)
herunterladen. |