Vertrauensliste Deutschland (Trusted List Germany):

 


Allgemeine Systeminformationen

 

Bei der vorliegenden Liste handelt es sich um die Vertrauensliste mit Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, die von der Bundesrepublik Deutschland beaufsichtigt werden, sowie mit Angaben zu den von ihnen angebotenen qualifizierten Vertrauensdiensten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung
der Richtlinie 1999/93/EG. 9.9.2015 L 235/28 Amtsblatt der Europäischen Union.

Die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen wurde durch die Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 erleichtert, mit der die Mitgliedstaaten erstmals zur Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten mit Angaben zu Zertifizierungsdiensteanbietern verpflichtet wurden, die gemäß der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen öffentlich qualifizierte Zertifikate ausstellen und von den Mitgliedstaaten beaufsichtigt/akkreditiert werden.

Mit dieser Vertrauensliste wird die im Wege der Entscheidung 2009/767/EG aufgestellte Vertrauensliste fortgeschrieben.


Download als maschinenverarbeitbare Form

 

Die vertrauenswürdige Liste können Sie hier als maschinenverarbeitbare Version (XML-Dokument) herunterladen.
Um Veränderungen an der vertrauenswürdigen Liste zu erkennen, verwenden Sie diese Datei (SHA-256 Hashwert).